6. Vorbemerkungen Die Kammer erachtet es in Anbetracht der gesamten Umstände als dienlich, im Rahmen der Beweiswürdigung vorweg einige Ausführungen zur Person der Beschuldigten vorzunehmen: Aus dem Strafregisterauszug vom 9. April 2021 (pag. 4557 ff.) ergibt sich, dass die Beschuldigte seit der ersten Verurteilung vom 30. Juni 2014 sieben weitere Male wegen Vermögensdelikten (Veruntreuung, [gewerbsmässiger] Betrug) verurteilt worden ist, letztmals am 30. Juni 2016 durch die Staatsanwaltschaft CN.