Die Kammer stellt demnach fest, dass die Beschuldigte die gesamthaft 106 deliktischen Einzelhandlungen in zwei Phasen über insgesamt gut acht Monate beging. In der ersten Deliktsphase (11. August 2017 bis Oktober 2017, ausmachend 70 Tage) wurde die Beschuldigte 35 Mal bzw. durchschnittlich jeden zweiten Tag straffällig. In der zweiten Phase (11. Mai 2018 bis 5. November 2018, ausmachend 178 Tage) summierte sich ihre Straffälligkeit auf 65 Fälle, womit sie durchschnittlich alle 2.7 Tage eine Straftat beging.