13 beschriebenen Täuschungen wissen, wessen er angeklagt war. Eine genaue Zuordnung der verschiedenen Lügen zu den einzelnen Zahlungen war deshalb nicht erforderlich. Die Rüge, der Anklagegrundsatz sei verletzt worden, ist unbegründet.». Auch aus diesem Entscheid folgt, dass vorliegend die Anklageschrift den rechtlichen Anforderungen zweifelsohne genügt.