5.2. der Generalstaatsanwaltschaft Die oberinstanzlich eingereichten Anträge der Generalstaatsanwaltschaft lauten wie folgt (pag. 4604; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu erklären 1. des gewerbsmässigen Betrugs, mehrfach begangen 1.1 in der Zeit vom 11. August 2017 bis 20. Oktober 2017 in Y.________ z. N. von 37 Geschädigten (Gesamtdeliktsbetrag: CHF 10'268.30); sowie