5. Anträge der Parteien 5.1. der Beschuldigten Die Verteidigung verwies oberinstanzlich in ihrem Parteivortrag (pag. 4591) auf die bereits eingereichten Anträge respektive auf die Berufungserklärung vom 30. Juni 2020 (pag. 4390 ff.). Infolge der Entlassung der Beschuldigten aus der Sicherheitshaft entfalle aber Ziff. 6 ihrer Anträge. Im Weiteren bezifferte sie mit Verweis auf Ziff. 4 der Berufungserklärung die Genugtuungssumme auf CHF 46'300.00.