2. Es sei der Betreibungsregisterauszug vom 15. Juni 2020 zu den Akten zu erkennen. Nachdem die Parteien Gelegenheit erhalten hatten zu den Beweisanträgen der Verteidigung Stellung zu nehmen, wurden die Beweisanträge gutgeheissen und die eingereichten Unterlagen (Lohnblatt 2017; Lohnabrechnungen 10/2017, 12/2017, 04/2018 und 08/2018; Betreibungsregisterauszug vom 15. Juni 2020) zu den Akten erkannt (pag. 4444 ff.). Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 9. April 2021 [pag. 4557 ff.]), ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 7. April 2021 [pag.