Die neun Zivilklägerinnen und Zivilkläger werden aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (ohne Kostenfolgen zu ihren Lasten). e. Die bisherigen Straf- und Zivilklägerinnen und -kläger werden bloss noch als Strafklägerinnen und -kläger im Verfahren belassen. f. […] 4. Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 30. Juni 2020 stellte Rechtsanwältin B.________ folgende Beweisanträge (pag. 4392): 1. Es sei das Lohnblatt 2017 und die Lohnabrechnungen Oktober 2017, Dezember 2017, April 2018 und August 2018 zu den Akten zu erkennen.