4304). Die Verfahrensleitung verfügte am 14. Juli 2020 den Verbleib der Beschuldigten in Sicherheitshaft (pag. 25 ff. der Akten betreffend Verlängerung Sicherheitshaft SK 20 276). Dagegen führte die Beschuldigte erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht: Mit Urteil 1B_406/2020 vom 28. August 2020 (pag. 73 ff. der Akten betreffend Verlängerung Sicherheitshaft) hob das Bundesgericht die Verfügung der Verfahrensleitung des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. Juli 2020 auf und wies die Sache zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Verfahrensleiter zurück (pag. 91 der Akten betreffend Verlängerung Sicherheitshaft).