7 3. In Abänderung von Ziff. II des Urteilsdispositivs sei auf einen Widerruf des Urteils des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 30. Juni 2014 und auf eine Rückversetzung in den Strafvollzug bezüglich der Verfügung des Amtes für Straf- und Massnahmevollzug vom 12. Juni 2017 zu verzichten.