- der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach Eintritt der Rechtskraft) - dem Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD, vorab per Fax) - der KESB Oberaargau (vorab per Fax) - dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht, Gerichtspräsidentin CJ.________, infolge Widerrufs des mit Urteil WSG 14 7 vom 13.08.2014 gewährten teilbedingten Vollzugs (nach Eintritt der Rechtskraft, unter Rücksendung der edierten Akten)