Die Untersuchungshaft von 237 Tagen wird im Umfang von 237 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 34‘344.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 1‘500.00, insgesamt bestimmt auf CHF 35‘844.00. 4 Die Gebühren setzen sich zusammen aus: