62 3. Zu einer Übertretungsbusse in Höhe von CHF 1'700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 17 Tage festgesetzt. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 7’250.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 600.00 trägt der Kanton Bern. 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'000.00. 6.