1. Zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 6'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. 2. Zu einer Verbindungsbusse in Höhe von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt.