1. das Strafverfahren gegen den A.________ wegen sexueller Belästigung, angeblich mehrfach begangen im Zeitraum vom 12. Juni 2017 bis 6. Juli 2017 in K.________ zum Nachteil von E.________, eingestellt wurde; und 2. A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung in Höhe von CHF 1'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt) ausgerichtet wird. II. A.________ wird schuldig erklärt: