Dies bietet sich vorliegend an. Der Beschuldigte hat aus dem erst- und oberinstanzlichen Verfahren Kosten von insgesamt CHF 11'250.00 zu bezahlen (CHF 7'250.00 für das erst- und CHF 4'000.00 für das oberinstanzliche Verfahren). Die ihm rechtskräftig zugesprochene Entschädigung von CHF 1'000.00 wird mit diesen Forderungen verrechnet. Nach Verrechnung verbleiben vom Beschuldigten zu bezahlende Verfahrenskosten in Höhe von CHF 10'250.00.