27. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 100.00, ausmachend CHF 6'500.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse ist bei 8 Tagen zu belassen. Für die Übertretungen ist der Beschuldigte zusätzlich mit einer Gesamtbusse von CHF 1'700.00 zu bestrafen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 17 Tage festgesetzt.