Daraus resultiert eine Busse von CHF 2'000.00 (CHF 1'200.00 + CHF 350.00 + CHF 450.00). Auch diese ist aufgrund der festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots (E. 21 oben) um rund einen Sechstel zu reduzieren. Dies ergibt eine Übertretungsbusse von CHF 1'700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung nach Art. 106 Abs. 2 aStGB ist auf 17 Tage festzusetzen.