58 Als schwerwiegendste Handlung erscheint der in Handlungseinheit erfolgte Vorfall am Mittag des 24. Oktober 2017. Hierbei hat der Beschuldigte nämlich drei Handlungen getätigt, die bereits einzeln den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen. Dieser Vorfall zog sich zeitlich am längsten hin und weist hinsichtlich der Kontaktaufnahme die höchste Intensität auf. Bei der Strafzumessung bilden die VBRS-Richtlinien praxisgemäss den Ausgangspunkt.