- Vorfall am Mittag des 24. Oktober 2017 (Griff an die Brüste über dem Pullover, eine grobe verbale Belästigung und sich auf die Strafklägerin C.________ Legen) - Ein Griff in die Hose an das Gesäss der Strafklägerin C.________ - Eine grobe verbale Belästigung gegenüber der Strafklägerin C.________ - Zwei grobe verbale Belästigungen gegenüber der Strafklägerin E.________