56 ist von einem monatlichen Einkommen von CHF 4'000.00 gemäss dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse auszugehen. Von diesem Betrag ist praxisgemäss ein Abzug von 20% bis 30% für gebundene Ausgaben zu gewähren. Es ist davon auszugehen, dass mit der Liegenschaftsverwaltung gewisse Unterhaltskosten einhergehen. Dem ist bei Bemessung des Pauschalabzugs Rechnung zu tragen. Zugleich lebt der Beschuldigte alleinstehend. Die gebundenen Ausgaben halten sich demnach in einem überschaubaren Rahmen. Der Abzug ist daher auf 25% festzusetzen.