Die Reduktion bei Verletzung des Beschleunigungsgebots beträgt praxisgemäss rund ein Sechstel der Strafe. Dies erscheint vorliegend angemessen. Aus diesem Grund ist das Strafmass von 90 Strafeinheiten um einen Sechstel zu reduzieren. Dies ergibt 75 Strafeinheiten. 22. Wahl der Strafart Aufgrund des Verschlechterungsverbots kann das Urteil der Kammer nur auf Geldstrafe lauten. Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich.