Der Beschuldigte hat eine Familie, von der er jedoch getrennt lebt, und er tut sich seit der Kündigung durch die I.________(AG) schwer, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Der Beschuldigte verhielt sich gegenüber den Strafbehörden stets korrekt und anständig. Er stritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe kategorisch ab. Darüber hinaus tätigte er während des Verfahrens verschiedentliche Gegenangriffe gegen die Strafklägerinnen. Dies ist durch die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung