20.4 Täterkomponenten Das Gericht berücksichtigt unter dem Titel der Täterkomponenten das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, dessen Verhalten während und nach der Tat, insbesondere im Strafverfahren, sowie die Strafempfindlichkeit. Der Beschuldigte lebte bis ins Jahr 1981 in S.________(Land), wo er Grund- und Mittelschule absolvierte sowie eine Ausbildung als Maler gemacht hat. Er kam im Jahr 1981 in die Schweiz und arbeitete seit 2002 bei der I.________(AG).