__ entgegen der Auffassung der Vorinstanz empfindlich eingeschränkt wurde. Aufgrund ihres Auszugs aus dem Elternhaus war sie auf Arbeitseinsätze und das daraus fliessende Einkommen angewiesen. Davon wusste der Beschuldigte. Darüber hinaus ist ihre spezifische Situation als temporär Angestellte zu beachten. Hätte der Beschuldigte ihrem Vorgesetzten berichtet, sie arbeite schlecht, hätte ihr Einsatz bei der I.________(AG) sehr kurzfristig enden können. Ob und innert welcher Zeit sie einen neuen Arbeitseinsatz hätte antreten können, war für sie ungewiss (pag. 023, Z. 139 ff.).