Der Vorwurf war Teil seiner Antwort auf die Frage, weshalb er von der Strafklägerin E.________ bei der Arbeit ein Foto gemacht habe (pag. 057 f., Z. 241 ff.). Aus dem Kontext seiner Aussagen, so etwa, dass er das Foto angefertigt habe, um dem Chef der Strafklägerin E.________ zu zeigen, dass diese ihn bei der Arbeit behindere (pag. 058, Z. 243 ff.), oder dass die Strafklägerin E.________ Arbeitsmaterial gehortet habe, ohne dieses zu brauchen (pag. 058, Z. 248 ff.), erhellt sich, dass der gegen die Strafklägerin E.________ geäusserte Vorwurf dazu dienen sollte, diese zu diskreditieren.