22 Abs. 1 aStGB erfüllt. Der Beschuldigte hat sich der versuchten Nötigung, begangen am 24. Oktober 2017 in J.________ zum Nachteil der Strafklägerin C.________, schuldig gemacht. 48 17. Falsche Anschuldigung 17.1 Objektiver Tatbestand Der Straftatbestand der falschen Anschuldigung lautet wie folgt: 1. Wer einen nichtschuldigen wider besseren Wissens bei der Behörde eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, […] Wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.