angesichts der Umstände objektiv so verstehen. Auch eine durchschnittlich besonnene Person hätte diese Aussage als Androhung verstanden. Mit seiner Äusserung drohte der Beschuldigte der Strafklägerin C.________ also ein zukünftiges Übel an. Wie die Strafklägerin C.________ am tatsächlichen Ende ihres Arbeitseinsatzes erfuhr, war der Beschuldigte nicht in der Position, die temporär Angestellten zu bewerten und Rückmeldung über deren Leistungen zu geben. Jedoch stellte der Be-