Jedoch hätte die I.________(AG) sie ablehnen und so den Arbeitseinsatz kurzfristig beenden können. Der Ausdruck «Kündigung» in der Aussage des Beschuldigten bedeutet bei Auslegung anhand der konkreten Umstände nicht die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Strafklägerin C.________. Gemeint war die Beendigung ihres Arbeitseinsatzes bei der I.________(AG). Es ist gerichtsnotorisch, dass dies auch der umgangssprachlichen Verwendung des Ausdrucks «Kündigung» entspricht. Dies musste die Strafklägerin C.________ angesichts der Umstände objektiv so verstehen.