Eine temporär angestellte Arbeitnehmerin kann ihren Arbeitseinsatz durchaus verlieren, wenn der Einsatzbetrieb mit ihren Leistungen nicht zufrieden ist. In diesem Fall entfallen der Arbeitnehmerin regelmässig ihre Einkünfte, da die Vergütung eines Temporärarbeitsvertrags in der Regel an den Arbeitseinsatz gekoppelt ist. Zwar konnte die I.________(AG) als Einsatzbetrieb und damit auch der Beschuldigte nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Strafklägerin C.________ mit dem Temporärbüro herbeiführen. Jedoch hätte die I.________(AG) sie ablehnen und so den Arbeitseinsatz kurzfristig beenden können.