_, er werde dem Chef berichten, dass sie schlecht arbeite, und so ihre Kündigung herbeiführen, wenn sei diesem von den Handlungen und Äusserungen des Beschuldigten berichten würde. Den Vorbringen der Verteidigung, wonach die Strafklägerin C.________ in keinem Arbeitsverhältnis zur I.________(AG) gestanden habe und ihr daher offensichtlich nicht habe gekündigt werden können, der Aussage des Beschuldigten also keine ernstliche Androhung eines zukünftigen Übels entnommen werden könne, kann nicht beigepflichtet werden.