Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit aufseiten des Täters ist jedoch nicht erforderlich (TRECHSEL/MONA, in: Trechsel/Pieth, Schweizerisches Strafgesetzbuch. Praxiskommentar, 3. Auflage, Art. 181 N 14). 16.3 Strafbarkeit des Versuchs Die Vorinstanz brachte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einen Würdigungsvorbehalt an und erklärte, den angeklagten Sachverhalt auch unter dem Blickwinkel der versuchten Nötigung zu würdigen (pag. 248). Die Strafbarkeit des Versuchs ist in Art. 22 aStGB geregelt. Tritt der zur Vollendung eines Verbrechens oder Vergehens gehörende Erfolg nicht ein, so kann das Ge-