15.4.4 Fazit Der Beschuldigte hat sich somit der mehrfachen sexuellen Belästigung, begangen in der Zeit vom 7. August 2017 bis zum 15. August 2017 in K.________ zum Nachteil der Strafklägerin E.________, sowie der mehrfachen sexuellen Belästigung, begangen am 24. Oktober 2017 in J.________ zum Nachteil der Strafklägerin C.________, schuldig gemacht.