Jedoch ist zwischen dem Ausfragen ihres Sexuallebens mit ihrem Freund und der Äusserung, wenn man mit ihr zusammen sei, müsse man Sex mit ihr haben, ein thematischer Zusammenhang ersichtlich. Es erscheint naheliegend, dass diese einzelnen Belästigungen in einem einheitlichen Geschehen erfolgt sind und auf einem einzelnen Vorsatz des Beschuldigten beruhten. Dies suggerieren die Aussagen der Strafklägerin E.________ auch (pag. 029, Z. 136 ff.). Aus diesem Grund ist betreffend das Ausfragen der Strafklägerin E._____