Diese Bedeutung verstärkte sich umso mehr, als dass der Beschuldigte auf ihr rhythmische, beim Geschlechtsverkehr übliche Bewegungen machte und so selbst die sexuelle Bedeutung seiner Handlung zum Ausdruck brachte. Eine Einwilligung oder Einladung zu diesen Handlungen seitens der Strafklägerin C.________ ist keinesfalls vorhanden. Das zuvor Ausgeführte betreffend Arbeitsplatz und Möglichkeit, sich der Handlung zu entziehen, gilt nur bedingt. Die Handlungen gegenüber der Strafklägerin C.________ erfolgten jeweils schnell und ohne Vorwarnung.