Dasselbe gilt für die Äusserung, wonach man mit ihr Sex haben müsse, wenn man mit ihr zusammen sei. Die Aussagen, was sie an ihrem Körper ändern müsste, um die perfekte Pornofigur zu haben, bezog sich auf sekundäre Geschlechtsmerkmale und hat daher ebenfalls eine klare sexuelle Bedeutung. Die Aussage ist darüber hinaus als sexuell anzüglich zu werten. Die sexuelle Bedeutung der Äusserung gegenüber der Strafklägerin C.________ ist offensichtlich. Sie «ausprobieren» zu wollen bedeutet klarerweise, dass der Beschuldigte mit ihr Sex haben wolle.