verbale sexuelle Belästigung zum Nachteil der Strafklägerinnen E.________ und C.________ Zu prüfen ist, ob die Äusserung des Beschuldigten über die Figur der Strafklägerin E.________ und was sie daran ändern könnte, so dass sie die perfekte Pornodarstellerin wäre, die Äusserung, dass wenn man mit ihr zusammen sei, Sex mit ihr haben müsse, und das Ausfragen des Sexuallebens der Strafklägerin E.________ mit ihrem Freund (Ziff. I.1.2 der Anklageschrift; pag. 157) sowie seine Äusserung,