15.3 Handlungseinheit vs. Handlungsmehrheit Hat das Gericht gleichzeitig über mehrere Tatvorwürfe zu befinden, hat es vorab zu prüfen, ob zwischen diesen Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit besteht. Diese Beurteilung hat primär Auswirkungen auf die Strafzumessung. Bei der Bemessung der Gesamtstrafe müssen die einzelnen Straftaten in einem selbständigen Schritt innerhalb des Strafrahmens gesamthaft gewürdigt werden.