40 Bei der Einvernahme vor der Polizei vom 28. November 2017 sagte der Beschuldigte aus: «Beim L.________(Baustelle) hat sie [Strafklägerin E.________] die ganze Zeit Marihuana geraucht» (pag. 058, Z. 246). Weiter wurde der Beschuldigte gefragt: «Handelte sich bei den Rauchwaren um übliche Zigaretten oder um was?» (pag. 062, Z. 460). Darauf antwortete er: «Haschisch, weil es so gestunken hat. Ich habe E.________ gesagt, sie soll sich etwas entfernen, wenn sie raucht, weil es stank.