Auch sagte er ihr im Verlauf des Tages sinngemäss: «Ich werde dem Chef berichten, dass du schlechte Arbeit leistest, wenn du ihm berichtest, was heute passiert ist.» Der Beschuldigte war sich in allen Fällen der Bedeutung seiner Worte und Taten bewusst. Es war ihm klar, dass die Drohung gegenüber der Strafklägerin C.________, sie beim Chef schlechter Arbeitsleistung zu bezichtigen, geeignet ist, sie von einer Meldung abzuhalten. Dieses Ergebnis wollte er.