wo sie mit dem Beschuldigten zusammenarbeitete. Am 24. Oktober 2017 auf der Baustelle Y.________ in J.________ fasste der Beschuldigte der Strafklägerin C.________, während diese auf dem Baugerüst in der Hocke war, von hinten in die Hose und griff ihr an den Po. Später, am Mittag, begaben sich beide in die oberste Wohnung der Baustelle. Dort verpflegten sie sich. Aufgrund starker Kopfschmerzen legte die Strafklägerin C.________ sich im Wohnzimmer auf den Boden. Der Beschuldigte legte sich neben sie und fasste ihr über dem Pullover an die Brüste. Die Strafklägerin C.________ schlug seine Hand weg und döste ein.