Er sagte: «Wenn man mit dir zusammen ist, muss man Sex mit dir haben.» Weiter sagte er ihr: «Hier noch ein bisschen zunehmen, da abnehmen, dann wärst du die perfekte Pornodarstellerin.» Diese Vorfälle meldete die Strafklägerin E.________ am 16. oder 17. August 2017 dem Projektleiter T.________ telefonisch. Daraufhin musste sie nicht weiter mit dem Beschuldigten zusammenarbeiten. Weitere Reaktionen seitens der I.________(AG) erfolgten nicht. Später kam die Strafklägerin C.________ zu einem temporären Arbeitseinsatz als Malerin bei der I.________(AG), wo sie mit dem Beschuldigten zusammenarbeitete