39 14. Beweisergebnis Die Strafklägerin E.________ arbeitete vom 1. Juni 2017 bis zum 15. September 2017 als temporär angestellte Malerin für die I.________ (AG). Im Zeitraum vom 7. – 15. August 2017 arbeitete sie auf der Baustelle M.________ in K.________ mit dem Beschuldigten zusammen. Während der Arbeitszeiten auf der Baustelle fragte der Beschuldigte die Strafklägerin E.________ über ihr Sexualleben mit ihrem Freund aus. Er sagte: «Wenn man mit dir zusammen ist, muss man Sex mit dir haben.»