37 dass die Strafklägerin E.________ Lucky Strike Weiss Zigaretten und keine selbst gedrehten Zigaretten rauche, sowie dass sie auf der Arbeit sicher nicht gekifft habe (pag. 252, Z. 2 ff.). Er arbeite viel mit ihr zusammen, habe aber nie mitbekommen, dass die Strafklägerin E.________ Marihuana oder Haschisch konsumiert hätte (pag. 253, Z. 12). 13.3.4 Würdigung