_ habe ein- oder zweimal täglich Marihuana geraucht (pag. 519, Z. 1 ff.). 13.3.2 Aussagen der Strafklägerin E.________ Die Strafklägerin E.________ sagte an ihrer Einvernahme vom 11. Dezember 2017, wobei ihr Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wurden (pag. 032, Z. 2 ff.), sie konsumiere überhaupt keine Drogen, und sie erklärte sich bereit, einen Drogenschnelltest zu machen (pag. 033, Z. 21 ff.). Sie gab weiter an, in der Vergangenheit einmal gekifft zu haben (pag. 033, Z. 32).