36 Rauchwaren der Strafklägerin gekauft oder gedreht gewesen seien (pag. 267, Z. 34). Weil er ihr wiederholt das Rauchen verboten habe, sei sie wütend geworden und wolle ihn deshalb nicht mehr sehen (pag. 267, Z. 34 f.). Auf Frage, wie er sicher wissen könne, dass die Strafklägerin E.________ Marihuana geraucht habe, antwortete der Beschuldigte: «Es war Marihuana, weil Zigaretten stinken normal.» (pag. 267, Z. 39 ff.).