058, Z. 245 f.). Auf Ergänzungsfrage seines damaligen Vertreters hin, ob es sich bei den Rauchwaren um übliche Zigaretten gehandelt habe, antwortete er: «Haschisch, weil es so gestunken hat. Ich habe [der Strafklägerin E.________] gesagt, sie soll sich etwas entfernen, wenn sie raucht, weil es stank. Also beide Frauen drehten Zigarren, sie mischten es selber mit irgend etwas, es stank so stark» (pag. 062, Z. 460 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 3. Juli 2018 wurden dem Beschuldigten die vorerwähnten Aussagen vorgehalten und er wurde gefragt, ob er bei diesen Aussagen bleibe (pag. 071, Z. 211 ff.).