34 Aus diesen Umständen lässt sich ableiten, dass der Beschuldigte sich zumindest gegenüber den temporär Angestellten in einer übergeordneten Stellung wähnte. Dieses Verständnis schilderte auch die Strafklägerin C.________ (pag. 016, Z. 68 ff.). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte sie sogar aus, der Beschuldigte habe ihr zu verstehen gegeben, dass er schaue, «wer gut ist und wer nicht» (pag. 023, Z. 151).