_ gab an, der Beschuldigte sei auf der Baustelle der einzige Festangestellte gewesen und habe gegenüber den temporär Angestellten eine gewisse Weisungsbefugnis gehabt (pag. 027, Z. 46 f.). Er sei für sie derjenige gewesen, der das Sagen hatte (pag. 027, Z. 47).