Der Beschuldigte habe ihr sogar die Stelle freigemacht, indem er nach Hause [S.________(Land)] gegangen sei und dem Chef vorschlagen wollte, sie solle seine Stelle übernehmen (pag. 269, Z. 11 ff.). Im Kern dieselben Aussagen machte er vor der Kammer (pag. 514, Z. 10 ff.; pag. 515, Z. 32 und 37 ff.; pag. 516, Z. 1 ff.). 12.3.3 Würdigung Betreffend Beweiswürdigung kann auch hierzu auf die umfassenden und korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. III.7.2 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 332 f).