Aus seiner Sicht habe die Strafklägerin C.________ die Vorwürfe erfunden, um ihn zu beseitigen und so weiterhin auf der Baustelle arbeiten zu können (pag. 073, Z. 303 ff.). Vor der Vorinstanz sagte der Beschuldigte aus, er habe die Strafklägerin C.________ weder belästigt noch berührt (pag. 269, Z. 9). Dem Chef gegenüber habe er gesagt, dieser solle die Strafklägerin C.________ anstellen, weil sie eine gute Arbeiterin sei (pag. 269, Z. 9 ff.). Der Beschuldigte habe ihr sogar die Stelle freigemacht, indem er nach Hause [S.________(Land)] gegangen sei und dem Chef vorschlagen wollte, sie solle seine Stelle übernehmen (pag.